Seeleute-"Grundrechte" gelten auch für Kreuzfahrtschiffe
Das Seearbeitsübereinkommen der IAO aus dem Jahr 2006, das am 20. August 2013 international rechtskräftig geworden ist, gilt nicht nur für die Besatzungen von Handelsschiffen, sondern auch für alle, die auf Kreuzfahrtschiffen arbeiten, vom Maschinisten bis hin zum Hotelpersonal.