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Zollvorschriften

Eine Voraussetzung für die Einfuhr von Waren ist, dass die Waren nur für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt sind.

Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich. Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.

Mengen- und Wertgrenzen

  • Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
    • 200 Zigaretten
    • 100 Zigarillos oder
    • 50 Zigarren oder
    • 250 Gramm Rauchtabak oder
    • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
  • Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
    • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
    • 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
    • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
    • 4 Liter nicht schäumende Weine und
    • 16 Liter Bier
  • Arzneimittel
    • die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge
  • andere Waren
    • bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
    • bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
    • bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro

Weitere Informationen:

http://www1.zoll.de/english_version/a0_passenger_traffic/c0_holidays_germany/index.html

http://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html

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